Die Erbschaft in Brasilien unterliegt dem brasilianischen Zivilrecht, das klare Vorschriften für die Verteilung von Vermögen vorsieht. Dabei spielt das Testament eine zentrale Rolle, da es die individuelle Verteilung nach dem Willen des Erblassers ermöglicht. Ohne Testament tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die Ehepartner, Kinder und Eltern berücksichtigt.

Steuern und Abgaben

In Brasilien müssen Erben die Erbschaft in Brasilien Erbschaftssteuer, Imposto sobre Transmissão Causa Mortis e Doação (ITCMD), zahlen. Der Steuersatz variiert je nach Bundesstaat zwischen 2 und 8 Prozent des Nachlasswertes. Die genaue Berechnung erfolgt anhand des Gesamtwertes des geerbten Vermögens und kann insbesondere bei Immobilien eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Testament und rechtliche Anforderungen

Ein Testament in Brasilien muss bestimmten formalen Anforderungen genügen, um rechtsgültig zu sein. Es kann notariell beglaubigt oder eigenhändig erstellt werden. Notarielle Testamente haben den Vorteil, dass sie sofort nach dem Tod des Erblassers anerkannt werden, während eigenhändige Testamente eventuell einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden müssen.

Internationale Erbschaften

Erbt eine Person Vermögen aus Brasilien, obwohl sie im Ausland lebt, greifen internationale Vereinbarungen und brasilianische Gesetze. In solchen Fällen ist es ratsam, einen Anwalt für internationales Erbrecht zu konsultieren, um Konflikte zwischen verschiedenen Rechtssystemen zu vermeiden und die Erbschaft ordnungsgemäß zu übertragen.

Nachlassverwaltung und Erbengemeinschaft

Die Verwaltung des Nachlasses erfolgt durch einen Testamentsvollstrecker oder durch die Erbengemeinschaft, wenn kein Testamentsvollstrecker benannt wurde. Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft können zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, weshalb eine klare Regelung im Testament oder ein professioneller Berater empfehlenswert ist.